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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Autor: Anna Petersen
Ab 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft – eine tiefgreifende Veränderung für Kommunen und Schulen. Die Herausforderungen reichen von Raumfragen über Personalgewinnung bis zur pädagogischen Konzeption.

Der Anspruch umfasst eine Betreuungszeit von acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche, auch in den Schulferien. Dies erfordert nicht nur zusätzliche Räumlichkeiten, sondern auch qualifiziertes Personal. Besonders in ländlichen Regionen stehen Kommunen vor erheblichen Umsetzungsproblemen.

Unser Beratungsangebot unterstützt Sie bei der strategischen Planung: Wir analysieren Ihren aktuellen Stand, entwickeln bedarfsgerechte Raumkonzepte und erarbeiten mit Ihnen nachhaltige pädagogische Programme. Dabei liegt unser Fokus auf der Qualität der Betreuung – denn der Ganztag sollte mehr sein als eine Verlängerung des Schultags. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und gestalten Sie den Übergang zum Rechtsanspruch proaktiv und ressourcenschonend.

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